Fahrzeugklassen

Klasse B / BF 17
  • Fahrzeugart: Kfz bis 3.500 kg zGM, zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut.  (Ausgenommen Klassen A, A2 und A1)
  • Mindestalter: 18 / bzw. 17 Jahre.
  • Eingeschlossen: L, AM
    Bemerkungen: Schaltwagen + Automatic – Anhänger bis 750 kg zGM – Anhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung (55 Min. ab 01.01.21)
  • Wir schulen immer mit neuwertigen Fahrzeugen:
    BMW X1, Audi A3, Golf, Golf Sportvan, Mini, Automatik-Ausbildung: Mercedes GLK
Klasse B96
  • Zugfahrzeug der Klasse B und ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination bis 4.250 kg
  • Praktische Prüfung: Keine
Klasse BE
  • Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kl. B und einem Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
  • Praktische Prüfung: 55 Minuten ab 01.01.21

Klasse A
  • Fahrzeugart: Krafträder auch mit Beiwagen über 50 ccm oder über 45km/h
  • Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg; 20 Jahre bei Aufstieg von A2; 21 Jahre für dreirädrige KfZ.
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung (70 Min. ab 01.01.21) Bei Aufstieg von A2 keine Theorieprüfung und keine Pflichtfahrten; Praktische Prüfung (60 Min. ab 01.01.21)
  • Wir schulen auf einer: Suzuki SFV 650 mit ABS
Klasse A2
  • Fahrzeugart: Krafträder (auch mit Beiwagen), max. 35 kW, Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Bemerkungen: Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung bis zu 15 kW dürfen geführt werden, da die Kl. A1 eingeschlossen ist.
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung bei Direkteinstieg (70 Min.ab 01.01.21). Keine Theorieprüfung und keine Pflichtfahrten bei Aufstieg von A1. Praktische Prüfung (60 Min.ab 01.01.21)
  • Wir schulen auf einer: Honda CB 500
Klasse A1
  • Fahrzeugart: Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 ccm, max. 11 kW, Leistung/ Gewicht max. 0,1 kW/kg
  • Mindestalter: 16 Jahre
    Bemerkungen: Inkl. dreirädrige Krafträder mit symmetrisch angeordneten Rädern, über 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW
  • Prüfung: theoretische und praktische Prüfung (45 Min., ab 01.01.21 neu 70 Min.)
  • Bemerkung: Die Probezeit wird auf später erworbene Führerscheine angerechnet.
  • Wir schulen auf einer: KTM 125 Duke

Klasse AM
  • Fahrzeugart: Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und bis 45 km/h, bei Elektromotor nicht mehr als 4 kW Leistung
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Bemerkungen: Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h (Hubraum bei Benzinmotoren nicht mehr als 50 ccm, bei Diesel- und Elektromotoren nicht mehr als 4 kW Leistung. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse nicht mehr als 350 kg, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung (55 Min., ab 01.01.21)
  • Wir schulen mit einer Vespa LX 50 4 T
Klasse – Mofa
  • bieten wir zur Zeit nicht an