Klasse AM

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  • Fahrzeugart: Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und bis 45 km/h, bei Elektromotor nicht mehr als 4 kW Leistung
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Bemerkungen: Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h (Hubraum bei Benzinmotoren nicht mehr als 50 ccm, bei Diesel- und Elektromotoren nicht mehr als 4 kW Leistung. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse nicht mehr als 350 kg, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung (55 Min. ab 01.01.21)
  • Wir schulen mit einer Vespa LX 50 4 T