Klasse B196

Der Motorradführerschein für Autofahrer B196

Seit dem Jahr 2020 gibt es die Schlüsselzahl 196 für die Klasse B

  • Was verbirgt sich dahinter?
    Wer mindestens 25 Jahre alt ist und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis für Pkw (Klasse B oder 3) ist, kann jetzt nach einer Schulung in einer Fahrschule die Schlüsselzahl 196 für die Klasse B bekommen.
  • Was darf man damit fahren?
    Krafträder mit einem Hubraum bis max. 125 ccm und einer Leistung von bis zu 11 KW / 15 PS (ca. 100 km/h und schneller; PS sind nicht einfach in km/h umzurechnen. Das Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht spielt hier eine Rolle)
  • Wie läuft die Ausbildung ab?
    Man benötigt mindestens 4 Einheiten zu je 90 Min. theoretischen Unterricht und mindestens 5 Einheiten zu je 90 Min. praktische Ausbildung (13,5 Zeitstunden). Bei der praktischen Ausbildung sollen sowohl die bei der Fahrausbildung vorgeschriebenen Grundfahraufgaben der Klasse A1, als auch Überlandstrecken und Autobahnabschnitte befahren werden.
  • Gibt es eine Prüfung?
    Die Ausbildung endet ohne eine Prüfung. Allerdings sollte man sich auf den Ratschlag des Fahrlehrers verlassen, falls dieser die Fahrzeugbeherrschung für noch nicht ausreichend erachtet. Dies MUSS von der ausbildenden Fahrschule nachgewiesen und am Ende der Ausbildung dem Bewerber bescheinigt werden.

Mit der Ausbildungsbescheinigung geht es dann zum Verkehrsamt. Dort wird die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert. Dafür entstehen vor Ort Gebühren in Höhe von ca. 30€. Eventuell wird noch ein Sehtest und eine 1.Hilfe Bescheinigung erforderlich sein. (es liegen da noch keine Mitteilungen vor…)

Kosten der Fahrschule:
Grundbetrag = 250 €
zzgl. 10 Fahrstd. a. 45 Min. = 700 €         
insgesamt 950 €

Nachteile

  • Was passiert, wenn mir der B196 nicht mehr ausreicht und ich größere Motorräder fahren möchte?
    Tja, hier liegt der Hase im Pfeffer. Einen vereinfachten Aufstieg wie von A1 auf A2 und von A2 auf A gibt es nicht, auch keine verkürzte Ausbildung wie bei einer Erweiterung von A1 auf A. Da nur die Klasse B erweitert wird, wäre eine ganz normale Ausbildung erforderlich, weshalb man sich den Erwerb von B196 gut durchdenken sollte.
  1. KEIN Aufstieg nach 2 Jahren auf A2 möglich
  2. NUR in Deutschland gültig
  3. NICHT im ausländischem Urlaub nutzbar (auch kein 125 Roller)

Alternative

Führerscheinklasse A oderA2
Von der Ausbildung kompakter und mit Theorie- und Praxisprüfung. Damit Aufstieg möglich und auch im Ausland gültig.