Klasse A

  • Fahrzeugart: Krafträder auch mit Beiwagen über 50 ccm oder über 45 km/h
  • Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg; 20 Jahre bei Aufstieg von A2; 21 Jahre für dreirädrige KfZ.
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung (70 Min.ab 01.01.21) Bei Aufstieg von A2 keine Theorieprüfung und keine Pflichtfahrten; Praktische Prüfung (60 Min. ab 01.01.21)
  • Wir schulen auf einer: Suzuki SFV 650 Gladius mit ABS

Führerscheinklasse A mit Schlüsselzahl 80

Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A mit Schlüsselzahl 80 darf man Krafträder der Klasse A2 und dreirädrige Fahrzeuge führen, wenn man das 21. Lebensjahr vollendet hat. Die Prüfung zur Erteilung der Fahrerlaubnis wird auf einem ungedrosselten Motorrad abgelegt, daher darf man diese Fahrzeuge mit Erreichen des 24. Lebensjahres ohne erneutes Ablegen einer Prüfung fahren.
Die Kosten und der Umfang der Ausbildung findet man auf unserer Homepage unter der Fahrerlaubnisklasse A

Preise entnehmen Sie bitte der Auflistung unter Fahrzeugklassen/Preise